Es bestehen folgende Einflussfaktoren:
Anwalt
- Qualität
- Beratung
- Blick für Standardsituationen
- Erkennen der Notwendigkeit eines Individualvertrages
- Prozesse
- Richtige Prognose
- Treffende Risikobewertung
- Beratung
- Schnelligkeit
- führt eher zu Lösungen
- Aber: Qualität vor Tempo
- Zuverlässigkeit
- Stabilität (Ruhe bewahren/keine Stimmungsschwankungen)
- Fähigkeit, die Dinge zu Ende zu bringen
- Sensibilität für Interessenkonflikte
- Blick nicht nur für Problembehebung, sondern auch für Prävention
- Werthaltigkeit der Leistung
- Nützlichkeit der Leistung
- Engagement
- Mandantenmotivation
- Management der Problemverdrängung durch Mandanten
- Entwicklung von Strategien
- Denken in Alternativen
- Keine Beschränkung auf Aktenlage
- Balance Risikobereitschaft und gesundes Selbstvertrauen
- Adäquater Einsatz von Härte und Flexibilität
- Unabhängigkeit von Mandant bewahren
Mandant
- Vollständige + schnelle Information
- Dokumenten-Zur-Verfügungstellung
- Aktives Korrespondenzenlesen
- Akzept von Kritik
- Offenheit im Umgang mit Problemen
- Fähigkeit, aus eigenen Fehlern zu lernen
- Anerkennung der Leistungen des Anwalts
Hauptziele der Spezialisierung
Abgesehen vom grundsätzlichen Trend sind drei Hauptziele auszumachen:
- Steigerung der Qualität
- Rationalisierung
- Standardisierung
Rechtliche Spezialisierung
Dieser Typus der Spezialisierung folgt der klassischen systematischen Einteilung der Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht usf.). Diese Struktur liegt dem Konzept der Fachanwaltschaften zugrunde.
Spezialisierung auf Lebenssachverhalte
Die Klientensicht der Spezialisierung ist einfach:
Der Anwalt soll alle (Rechts-)Fragen, die mit einem wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Problem verbunden sind, lösen und für alle diese (Rechts-)Fragen ein Spezialist sein. Lebenssachverhalte richten sich nicht nach der Einteilung der Rechtsgebiete. Zudem kann ein Lebenssachverhalt wie zB ein Verkehrsunfall viele Rechtsgebiete beschlagen, zB Strassenverkehrgesetzgebung, Verwaltungsrecht, Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht usf.
Klientenspezialisierung
Die marktorientierteste von allen Spezialsierungsvarianten ist die Klientenspezialisierung. Eine Querschnitts-Spezialisierung setzt aber voraus:
- Verständnis Wirtschaftssachverhalte
- Unternehmerisches Denken
- Betriebswirtschaftliche Fokussierung
- Branchenkenntnisse
- Lektüre von Branchenzeitschriften
- Kooperation mit Verbänden, Kammern und Sachverständigenorganisationen